Selbsthilfegruppentreffen: Aktuelle Regelungen
Laut der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein sowie nach Rücksprache mit dem Fachdienst Gesundheit können sich Selbsthilfegruppen im Kreis Pinneberg wieder unter den folgenden Bedingungen treffen (Stand 14.Juni 2021):
- Die unbedingte Beachtung und Einhaltung des Hygienekonzeptes der Einrichtung
- Die Erfassung der Kontaktdaten der Teilnehmenden der jeweiligen Treffen.
- Den Teilnehmerkreis so klein wie möglich halten, analog zu den Regelungen für private Zusammenkünfte.
- Das Tragen einer medizinischen Mund-Nasenbedeckung. Diese kann während des Aufenthalts auf den festen Sitzplätzen abgenommen werden. Hierfür sind feste Sitzplätze mit einem Mindestabstand von 1,5m erforderlich.
Sofern es keine festen Sitzplätze geben sollte oder während des Gruppentreffens Aktivitäten stattfinden, die z.B. das häufige Verlassen des Sitzplatzes erforderlich macht (z.B. Bewegungsübungen), ist zusätzlich während des gesamten Treffens eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
In diesem Rahmen sind die Treffen von Selbsthilfegruppen in geschlossenen Räumen möglich, ohne dass die Teilnehmenden getestet, vollständig geimpft oder genesen sein müssen.
Unter Einhaltung der allgemeinen Veranstaltungsregelungen sind Treffen von Selbsthilfegruppen auch mit einem größeren Teilnehmerkreis möglich (genaue Details unter §5 Veranstaltungen der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes S-H). Hierfür müssen jedoch die Teilnehmenden entweder getestet, vollständig geimpft oder genesen sein.
Weitere Infos finden Sie in der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung Schleswig-Holstein oder beim Fachdienst Gesundheit Kreis Pinneberg
Bitte halten Sie vorab auch unbedingt Rücksprache mit der jeweiligen Einrichtung, in der das Selbsthilfegruppentreffen stattfindet.