Kreis und DRK schließen Kooperationsvertrag
Um für den Bevölkerungs- und Katastrophenschutz auch künftig Planungssicherheit zu erreichen, haben der Kreis Pinneberg und das Deutsche Rote Kreuz am 22. März einen Grundlagenvertrag geschlossen, der die langjährige Zusammenarbeit bekräftigt und eine Weiterentwicklung der Kooperationsfelder anstrebt.
„Das Deutsche Rote Kreuz spielt eine unverzichtbare Rolle für die Gefahrenabwehr und den Katastrophenschutz im Kreis Pinneberg“, sagte Landrätin Elfi Heesch bei der Vertragsunterzeichnung in der Nothilfestation des DRK in Pinneberg und erklärte weiter: „Mit dem Vertrag stärken wir die Leistungsfähigkeit des Katastrophenschutzes im Kreis Pinneberg, würdigen die gewachsene Partnerschaft mit dem DRK und schaffen eine ebenso verbindliche wie belastbare Grundlage für die künftige Zusammenarbeit. Die überwiegend ehrenamtliche Arbeit des DRK wird sowohl in den Gremien des Kreises als auch von Seiten der Bevölkerung in höchstem Maße wertgeschätzt.“
Für den Katastrophenschutz hat der Kreis in den vergangenen fünf Jahren 1,1 Millionen Euro netto jährlich aufgewendet. Eine vorausschauende Investition – mit der der Kreis Pinneberg im Bundesvergleich führend ist. „Vorbildlich“ nannte auch Landrätin Elfi Heesch die Leistungen des DRK-Kreisverbands beim Katastrophenschutz und führte aus: „Beim Hochwasser im vorigen Sommer im Ahrtal kamen von 600 DRK-Helfern 500 aus dem Kreis Pinneberg.“
Auf künftige Einsätze wird nun der Kooperationsvertrag angewendet.
„Der neue Vertrag fasst die bisherigen Einzelvereinbarungen zusammen und regelt die Rahmenbedingungen künftiger Einsätze“, erklärt Reinhold Kinle, Vorstand des DRK-Kreisverbands Pinneberg. „Besonders freut uns, dass wir nun die Arbeit mit den ehrenamtlichen Helfer*innen sicher weiterentwickeln können. Wir müssen sie anpassen, um mit der gesellschaftlichen Entwicklung Schritt zu halten, in der der Klimawandel eine immer wichtigere Rolle spielt, ebenso wie die Abhängigkeit von Stromnetzen und Internetverbindungen.“
Der Kooperationsvertrag definiert Rechte, Pflichten und Verfahren der Zusammenarbeit, fasst die vereinbarten Aufgaben zusammen und regelt langfristig die finanzielle Seite. Unter anderem werden einsatztaktische Forderungen, Ausstattungsdetails und Vorgaben zu Ausbildung und Qualifikation festgeschrieben. Ebenso das Ziel der Kooperation: Eine effektive und effiziente Zusammenarbeit bei der Bewältigung von Störungen der öffentlichen Sicherheit. So steht es in Paragraf eins, der auch die oberste Priorität klärt: Hilfeleistungen zum Schutz von Menschenleben.