DRK-Kreisverband Pinneberg betreibt Corona-Testzentrum in Elmshorn
Am Mittwoch nahm in Elmshorn ein vom DRK betriebenes Corona-Testzentrum seine Arbeit auf.
Ein Team des DRK-Kreisverbands Pinneberg arbeitet in Elmshorn ab sofort in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung. Es ist eines von insgesamt zehn neuen Testzentren, die die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) und das Deutsche Rote Kreuz (DRK) derzeit gemeinsam für die Wintersaison einrichten, um die erforderlichen Testmöglichkeiten landesweit sicherzustellen und damit die niedergelassene Ärzteschaft zu entlasten.
Das Elmshorner Testzentrum in der Agnes-Karll-Allee 2 ist täglich von 13 bis 18 Uhr geöffnet. Es ist als Drive-in/Drive-through-Station angelegt und kann in Einbahnstraßenregelung befahren werden.
Entlastung der Arztpraxen
Bereits seit März war in Elmshorn die Teststation der Kassenärztlichen Vereinigung in Betrieb. Sie wurde in den letzten Tagen abgebaut. Die Covid-19-Tests konnten jedoch dank eines Test-Busses ohne Unterbrechung fortgesetzt werden bis die neue, in Containern untergebrachte Teststation ihre Arbeit aufnahm.
Reinhold Kinle ist Vorstand des DRK-Kreisverbands Pinneberg, der für das Elmshorner Testzentrum verantwortlich ist: „Wir übernehmen diese neue Aufgabe sehr gern, denn wir können die Gesundheitseinrichtungen unterstützen und dazu beitragen, dass Ansteckungen frühzeitig erkannt und das Infektionsgeschehen eingedämmt werden kann.“
Wer getestet wird – und wer nicht
Wichtig für die Bürgerinnen und Bürger: Das Testzentrum führt keine Selbstzahler-Tests durch!
Hausärzte, die nicht selbst Abstriche durchführen, können Personen an das Testzentrum verweisen. Die Zuweisung zum Test auf das Covid-19-Virus erfolgt entweder durch einen niedergelassenen Arzt, der die Notwendigkeit eines Tests auf einem speziellen Formular mit seiner Unterschrift bescheinigen muss. Ohne diese ärztliche Unterschrift auf dem Formular können die Tests nicht vorgenommen werden. Zum Test sollte die Versichertenkarte mitgebracht werden.
Mitarbeiter der Gesundheitsämter können Personen für den Abstrich an ein Testzentrum verweisen und teilen ihm dafür einen Zahlen-Code mit.
Somit können nur jene Personen, die einen Zahlen-Code am Abstrichzentrum vorweisen können oder über eine Arztpraxis zugewiesen wurden, einen Abstrich erhalten. Alle anderen Personen müssen abgewiesen werden.
Das Testzentrum vergibt keine Termine, es muss mit Wartezeiten gerechnet werden.